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277 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
4
.
April
Strafsache
versuchter
Steuerhinterziehung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
April
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Angeklagten
Beschluss
Senats
16
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Senat
hat
Beschluss
16
.
März
sion
Angeklagten
Einstellung
Verfahrens
§
Abs.
StPO
Fällen
Urteil
Landgerichts
§
Abs.
Schuldspruch
dahingehend
geändert
Angeklagte
Betruges
anstatt
Fällen
verurteilt
ist
.
weitergehende
Revision
hat
Senat
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
Begründung
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
gerichtete
Verfassungsbeschwerde
Angeklagten
hat
1
.
Kammer
Zweiten
Senats
Bundesverfassungsgerichts
Beschluss
9
November
Entscheidung
angenommen
.
Schreiben
15
.
März
hat
Angeklagte
Beschluss
Senats
Gegenvorstellung
erhoben
Verstoß
Willkürverbot
geltend
macht
Abänderung
Beschlusses
umfassende
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
begehrt
.
Rechtsbehelf
hat
Erfolg
.
Gegenvorstellung
§
Abs.
auch
Verbindung
§
Abs.
StPO
ergangenen
Beschluss
ist
statthaft
;
derartiger
Beschluss
kann
grundsätzlich
aufgehoben
abgeändert
werden
.
.
;
vgl.
§
Abs.
Beschluss
;
vgl.
auch
Kuckein
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
.
Antrag
§
356a
.
V.m
.
Art
.
Abs.
GG
ist
Rechtsbehelf
Verfristung
§
356a
Satz
unzulässig
.
Sofern
Verletzung
anderer
grundrechtsgleicher
Verfahrensrechte
Willkürverbots
Eingriff
Rechtskraft
revisionsgerichtlichen
Sachentscheidung
erwägen
wäre
liegt
entsprechende
Anwendbarkeit
Fristenschranke
Hand
Beschluss
7
.
Februar
.
bedarf
indes
ebenso
Frage
Abänderbarkeit
Senatsbeschlusses
Fall
Verstoßes
Entscheidung
.
Rechtsbehelf
ist
jedenfalls
unbegründet
.
Willkür
lässt
Behandlung
Verfahrensrüge
Angeklagten
sei
Stellung
eigener
Beweisanträge
Unrecht
untersagt
worden
erkennen
auch
soweit
gestellte
Antrag
Angeklagten
Vernehmung
nur
eingeschränkt
Schweigepflicht
entbundenen
angeblichen
Einkünften
Angeklagten
nichtselbständiger
Arbeit
betroffen
ist
.
hätte
nämlich
anders
bescheinigten
hohen
Einkünften
Angeklagten
selbständiger
Tätigkeit
Beteiligungen
Aussage
Grund
objektiv
nachprüfbarer
Umstände
allein
Unterlagen
treffen
müssen
Angeklagten
erstellt
vgl.
BVerfG
aaO
veranlasst
worden
waren
.
Wahrung
Rechte
Angeklagten
ist
geboten
weiteren
Vortrag
gewünschte
Frist
Ende
April
gewähren
.
Brause