BESCHLUSS 4 . April Strafsache versuchter Steuerhinterziehung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 4 . April beschlossen : Gegenvorstellung Angeklagten Beschluss Senats 16 . März wird zurückgewiesen . Senat hat Beschluss 16 . März sion Angeklagten Einstellung Verfahrens § Abs. StPO Fällen Urteil Landgerichts § Abs. Schuldspruch dahingehend geändert Angeklagte Betruges anstatt Fällen verurteilt ist . weitergehende Revision hat Senat Antragsschrift Generalbundesanwalts Begründung § Abs. unbegründet verworfen . gerichtete Verfassungsbeschwerde Angeklagten hat 1 . Kammer Zweiten Senats Bundesverfassungsgerichts Beschluss 9 November Entscheidung angenommen . Schreiben 15 . März hat Angeklagte Beschluss Senats Gegenvorstellung erhoben Verstoß Willkürverbot geltend macht Abänderung Beschlusses umfassende Aufhebung angefochtenen Urteils begehrt . Rechtsbehelf hat Erfolg . Gegenvorstellung § Abs. auch Verbindung § Abs. StPO ergangenen Beschluss ist statthaft ; derartiger Beschluss kann grundsätzlich aufgehoben abgeändert werden . . ; vgl. § Abs. Beschluss ; vgl. auch Kuckein . Aufl . § Rdn . m.w . . Antrag § 356a . V.m . Art . Abs. GG ist Rechtsbehelf Verfristung § 356a Satz unzulässig . Sofern Verletzung anderer grundrechtsgleicher Verfahrensrechte Willkürverbots Eingriff Rechtskraft revisionsgerichtlichen Sachentscheidung erwägen wäre liegt entsprechende Anwendbarkeit Fristenschranke Hand Beschluss 7 . Februar . bedarf indes ebenso Frage Abänderbarkeit Senatsbeschlusses Fall Verstoßes Entscheidung . Rechtsbehelf ist jedenfalls unbegründet . Willkür lässt Behandlung Verfahrensrüge Angeklagten sei Stellung eigener Beweisanträge Unrecht untersagt worden erkennen auch soweit gestellte Antrag Angeklagten Vernehmung nur eingeschränkt Schweigepflicht entbundenen angeblichen Einkünften Angeklagten nichtselbständiger Arbeit betroffen ist . hätte nämlich anders bescheinigten hohen Einkünften Angeklagten selbständiger Tätigkeit Beteiligungen Aussage Grund objektiv nachprüfbarer Umstände allein Unterlagen treffen müssen Angeklagten erstellt vgl. BVerfG aaO veranlasst worden waren . Wahrung Rechte Angeklagten ist geboten weiteren Vortrag gewünschte Frist Ende April gewähren . Brause