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57 lines
453 B

BESCHLUSS
5
November
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
18
Juli
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Jedenfalls
Hinblick
Zueignungsabsicht
erfolgte
Drohung
ungeladenen
Gaspistole
tragen
Feststellungen
Verurteilung
schwerer
räuberischer
Erpressung
§
Abs.
Nr.
lit
.
§
Abs.
StGB
.