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63 lines
504 B

alt
:
BESCHLUSS
13
November
Strafsache
vorsätzlicher
Körperverletzung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
26
.
Mai
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
5
.
März
rechtskräftig
gewordenen
Feststellungen
Urteils
Landgerichts
27
.
August
machten
neue
Beweiserhebungen
Voraussetzungen
§
§
StGB
bereits
festgestellten
Strafzumessung
bedeutsamen
Umständen
entbehrlich
.
Brause
Raum