alt : BESCHLUSS 13 November Strafsache vorsätzlicher Körperverletzung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 13 November beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 26 . Mai wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . 5 . März rechtskräftig gewordenen Feststellungen Urteils Landgerichts 27 . August machten neue Beweiserhebungen Voraussetzungen § § StGB bereits festgestellten Strafzumessung bedeutsamen Umständen entbehrlich . Brause Raum