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171 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
11
November
Strafsache
1
.
2
.
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
November
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
.
Urteil
Landgerichts
7
.
Mai
werden
Kosten
§
Abs.
unbegründet
verworfen
Revision
Angeklagten
jedoch
Maßgabe
§
Abs.
Wegfall
Einbeziehung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
ist
.
Generalbundesanwalt
hat
Zuschrift
ausgeführt
:
Überprüfung
Urteils
näher
ausgeführte
Sachrüge
hat
Rechtsfehler
lediglich
insoweit
ergeben
Landgericht
Einzelgeldstrafen
Strafbefehl
Amtsgerichts
10
.
Oktober
gebildete
Gesamtfreiheitsstrafe
einbezogen
hat
Gesamtstrafenkonstellation
gegeben
war
.
einerseits
kommt
Kontext
allein
Erlass
Strafbefehls
etwa
Rechtskraft
vgl.
27
.
Aufl
.
§
.
.
Andererseits
ist
Beendigung
hiesigen
Verfahren
gegenständlichen
Verstöße
abzustellen
vgl.
a.a
.
.
12
;
Fischer
StGB
55
.
Aufl
.
§
.
wiederum
jedenfalls
Erlass
genannten
Strafbefehls
eingetreten
war
.
Senat
kann
Einbeziehung
Einzelgeldstrafen
einhergegangene
Erhöhung
Strafübels
Wege
beantragten
Herabsetzung
ausgeworfenen
Gesamtfreiheitsstrafe
kompensieren
.
erscheint
Abschlag
Monaten
angemessen
Sinne
Regelung
§
Abs.
Satz
auszuschließen
ist
Einbeziehung
Einzelgeldstrafen
Strafbefehl
Amtsgerichts
Rahmen
Gesamtstrafenbildung
höherem
Maße
ausgewirkt
haben
könnte
.
stimmt
Senat
setzt
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahre
Monate
herab
.
Brause