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78 lines
637 B

BESCHLUSS
8
.
Dezember
Strafsache
Mordes
u.a.
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
Dezember
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
15
.
März
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revision
jeweils
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
Außerachtlassen
Zäsurwirkung
Urteils
Amtsgerichts
11
.
September
beschwert
Angeklagten
anderenfalls
verhängten
lebenslangen
Gesamt-)Freiheitsstrafen
auch
Gesichtspunkt
besondere
Schwere
Schuld
nur
Maßstab
§
StGB
geprüft
worden
ist
.
Feilcke