BESCHLUSS 8 . Dezember Strafsache Mordes u.a. ECLI : : 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . Dezember beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 15 . März wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern Revision jeweils entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Ergänzend Antragsschrift Generalbundesanwalts bemerkt Senat : Außerachtlassen Zäsurwirkung Urteils Amtsgerichts 11 . September beschwert Angeklagten anderenfalls verhängten lebenslangen Gesamt-)Freiheitsstrafen auch Gesichtspunkt besondere Schwere Schuld nur Maßstab § StGB geprüft worden ist . Feilcke