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81 lines
693 B

BESCHLUSS
24
.
Oktober
Strafsache
1
.
2
.
Menschenhandels
Zweck
sexuellen
Ausbeutung
u.a.
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
24
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
3
.
Februar
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerinnen
jeweils
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
Angeklagte
Nebenklägerin
.
Ergänzend
Antrag
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
Angeklagten
Fassung
Tenors
beschwert
sind
.
König
Mosbacher