BESCHLUSS 24 . Oktober Strafsache 1 . 2 . Menschenhandels Zweck sexuellen Ausbeutung u.a. ECLI : : 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 24 . Oktober gemäß § Abs. beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 3 . Februar werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerinnen jeweils Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen Angeklagte Nebenklägerin . Ergänzend Antrag Generalbundesanwalts bemerkt Senat Angeklagten Fassung Tenors beschwert sind . König Mosbacher