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53 lines
346 B

BESCHLUSS
30
.
Oktober
Strafsache
1
.
2
.
3
.
besonders
schweren
Raubes
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
30
.
Oktober
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
25
.
April
werden
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Senatsbeschluss
25
.
Oktober
wird
Bezug
genommen
.
Raum
Brause