BESCHLUSS 30 . Oktober Strafsache 1 . 2 . 3 . besonders schweren Raubes 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 30 . Oktober beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 25 . April werden § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Senatsbeschluss 25 . Oktober wird Bezug genommen . Raum Brause