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151 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
19
.
September
Strafsache
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
19
.
September
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
28
.
April
wird
Maßgabe
verworfen
Fällen
Urteilsgründe
tateinheitliche
Verurteilung
versuchter
Nötigung
entfällt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Diebstahls
Fällen
Fällen
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
Nötigung
Fall
Tateinheit
versuchter
gefährlicher
Körperverletzung
versuchter
Nötigung
weiteren
Fällen
wahlweise
Diebstahls
gewerbsmäßiger
Hehlerei
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
allgemeine
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
lediglich
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
.
Feststellungen
tragen
jeweils
Verurteilung
tateinheitlich
begangener
versuchter
Nötigung
so
entsprechenden
Schuldsprüche
entfallen
müssen
.
Fällen
insoweit
signifikant
Fall
unterscheiden
hat
Strafkammer
möglich
gehalten
Angeklagte
Gewalthandlungen
beging
geleistete
Gegenwehr
provoziert
fühlte
.
ist
hinreichend
belegt
Gewalt
einsetzte
Geschädigten
jeweils
Handlung
Duldung
Unterlassung
zwingen
.
Senat
schließt
milden
Strafen
Rechtsfehler
Strafzumessung
ausgewirkt
hat
.
ist
Urlaub
ortsabwesend
;
ist
Unterschriftsleistung
gehindert
.
Mosbacher