BESCHLUSS 19 . September Strafsache ECLI : : 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 19 . September gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 28 . April wird Maßgabe verworfen Fällen Urteilsgründe tateinheitliche Verurteilung versuchter Nötigung entfällt . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Diebstahls Fällen Fällen Tateinheit vorsätzlicher Körperverletzung Nötigung Fall Tateinheit versuchter gefährlicher Körperverletzung versuchter Nötigung weiteren Fällen wahlweise Diebstahls gewerbsmäßiger Hehlerei Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . allgemeine Sachrüge gestützte Revision Angeklagten hat lediglich Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang Erfolg . Feststellungen tragen jeweils Verurteilung tateinheitlich begangener versuchter Nötigung so entsprechenden Schuldsprüche entfallen müssen . Fällen insoweit signifikant Fall unterscheiden hat Strafkammer möglich gehalten Angeklagte Gewalthandlungen beging geleistete Gegenwehr provoziert fühlte . ist hinreichend belegt Gewalt einsetzte Geschädigten jeweils Handlung Duldung Unterlassung zwingen . Senat schließt milden Strafen Rechtsfehler Strafzumessung ausgewirkt hat . ist Urlaub ortsabwesend ; ist Unterschriftsleistung gehindert . Mosbacher