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246 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
11
.
Oktober
Strafsache
1
.
2
.
bewaffneten
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Oktober
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
18
.
April
§
Abs.
Angeklagter
Strafausspruch
aufgehoben
.
weitergehenden
Revisionen
werden
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
bewaffneten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
besonders
schwerer
räuberischer
Erpressung
vorsätzlichem
unerlaubtem
Besitz
unerlaubtem
Führen
Waffe
Freiheitsstrafe
Jahren
Angeklagten
.
Beihilfe
bewaffneten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
Beihilfe
besonders
schweren
räuberischen
Erpressung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Urteil
Rüge
Verletzung
sachlichen
Rechts
geführten
Revisionen
erzielen
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
.
Übrigen
sind
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Schuldsprüche
ist
rechtlich
erinnern
.
Namentlich
ruhen
sehr
sorgfältigen
Beweiswürdigung
.
2
.
Hingegen
können
Strafaussprüche
Bestand
haben
.
Angeklagten
hat
Strafkammer
namentlich
räuberische
Erpressung
prägenden
Gesichtspunkt
erkennbar
bedacht
nämlich
Angeklagte
Durchsetzung
übermäßig
hohen
Forderung
Rauschgiftmengen
betreffenden
Drogengeschäft
handelte
.
Auch
Blick
verbundenen
besonders
engen
Zusammenhang
tateinheitlich
verwirklichten
Verbrechen
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
StGB
ist
beträchtliche
Überschreitung
übereinstimmenden
Mindeststrafe
ausdrückliche
Erörterung
Umstandes
unzulänglich
begründet
vgl.
auch
Beschluss
.
Oktober
Strafzumessung
.
Senat
vermag
auszuschließen
Landgericht
gebotenen
umfassenden
Gesamtwürdigung
Einbeziehung
angesprochenen
Gesichtspunkts
niedrigere
Strafe
erkannt
hätte
.
Entsprechendes
gilt
maßvollen
Strafe
Angeklagten
.
überdies
spezifisch
Gewicht
Gehilfenbeitrags
betreffenden
Umstände
hinreichend
erörtert
sind
.
Aufhebung
Feststellungen
bedarf
.
neue
Tatgericht
wird
Strafzumessung
Grundlage
getroffenen
Feststellungen
vornehmen
können
freilich
ergänzt
werden
dürfen
bisherigen
widersprechen
.
Raum
Brause
König