BESCHLUSS 11 . Oktober Strafsache 1 . 2 . bewaffneten Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . Oktober beschlossen : Revisionen Angeklagten wird Urteil 18 . April § Abs. Angeklagter Strafausspruch aufgehoben . weitergehenden Revisionen werden § Abs. unbegründet verworfen . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Landgericht hat Angeklagten bewaffneten Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit besonders schwerer räuberischer Erpressung vorsätzlichem unerlaubtem Besitz unerlaubtem Führen Waffe Freiheitsstrafe Jahren Angeklagten . Beihilfe bewaffneten Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit Beihilfe besonders schweren räuberischen Erpressung Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Urteil Rüge Verletzung sachlichen Rechts geführten Revisionen erzielen Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg . Übrigen sind unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Schuldsprüche ist rechtlich erinnern . Namentlich ruhen sehr sorgfältigen Beweiswürdigung . 2 . Hingegen können Strafaussprüche Bestand haben . Angeklagten hat Strafkammer namentlich räuberische Erpressung prägenden Gesichtspunkt erkennbar bedacht nämlich Angeklagte Durchsetzung übermäßig hohen Forderung Rauschgiftmengen betreffenden Drogengeschäft handelte . Auch Blick verbundenen besonders engen Zusammenhang tateinheitlich verwirklichten Verbrechen § Abs. Nr. Abs. Nr. StGB ist beträchtliche Überschreitung übereinstimmenden Mindeststrafe ausdrückliche Erörterung Umstandes unzulänglich begründet vgl. auch Beschluss . Oktober Strafzumessung . Senat vermag auszuschließen Landgericht gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung Einbeziehung angesprochenen Gesichtspunkts niedrigere Strafe erkannt hätte . Entsprechendes gilt maßvollen Strafe Angeklagten . überdies spezifisch Gewicht Gehilfenbeitrags betreffenden Umstände hinreichend erörtert sind . Aufhebung Feststellungen bedarf . neue Tatgericht wird Strafzumessung Grundlage getroffenen Feststellungen vornehmen können freilich ergänzt werden dürfen bisherigen widersprechen . Raum Brause König