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84 lines
641 B

BESCHLUSS
10
November
Strafsache
1
.
2
.
versuchten
Totschlags
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
November
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
Urteil
28
.
Februar
werden
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
2
.
Revision
Nebenklägers
genannte
Urteil
wird
Gründen
Antragsschrift
Bundesanwaltschaft
21
Juli
§
Abs.
unzulässig
verworfen
.
3
.
Angeklagte
Nebenkläger
haben
weils
Kosten
Rechtsmittel
tragen
.
4
.
wird
abgesehen
Angeklagten
Kosten
Auslagen
Revisionsverfahrens
aufzuerlegen
.
beiderseits
erfolglosen
Rechtsmitteln
Angeklagten
Nebenklägern
findet
wechselseitige
Überbürdung
Auslagen
Abs.
Satz
Auslagenerstattung
.
Raum