BESCHLUSS 10 November Strafsache 1 . 2 . versuchten Totschlags 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 10 November beschlossen : 1 . Revisionen Angeklagten Urteil 28 . Februar werden § Abs. unbegründet verworfen . 2 . Revision Nebenklägers genannte Urteil wird Gründen Antragsschrift Bundesanwaltschaft 21 Juli § Abs. unzulässig verworfen . 3 . Angeklagte Nebenkläger haben weils Kosten Rechtsmittel tragen . 4 . wird abgesehen Angeklagten Kosten Auslagen Revisionsverfahrens aufzuerlegen . beiderseits erfolglosen Rechtsmitteln Angeklagten Nebenklägern findet wechselseitige Überbürdung Auslagen Abs. Satz Auslagenerstattung . Raum