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69 lines
630 B

BESCHLUSS
13
.
September
Strafsache
Vergewaltigung
ECLI
:
:
BGH:2018:130918B5STR283.18.0
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
13
.
September
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
22
.
Februar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Beschwerdeführer
erhobene
Verfahrensrüge
ist
jedenfalls
unbegründet
.