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917 lines
8.2 KiB

NAMEN
12
.
September
Strafsache
1
.
2
.
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:120918U5STR278.18.0
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
12
.
September
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
beisitzende
Richter
Oberstaatsanwältin
Bundesgerichtshof
Vertreterin
Generalbundesanwalts
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
20
.
Februar
Angeklagten
betrifft
Schuldspruch
Fällen
Urteilsgründe
abgeändert
Angeklagte
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
vorsätzlichem
Führen
Schusswaffe
vorsätzlichem
Fahren
Fahrerlaubnis
schuldig
ist
;
Strafausspruch
Fall
Urteilsgründe
entfällt
.
weitergehende
Revision
betreffend
Angeklagten
Revision
betreffend
Angeklagte
werden
verworfen
.
Staatskasse
hat
Kosten
Rechtsmittel
Staatsanwaltschaft
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Besitzes
täubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Fall
Tateinheit
vorsätzlichem
Führen
Schusswaffe
Fahrerlaubnis
Einbeziehung
Strafe
früheren
Urteil
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hat
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
angeordnet
Sperrfrist
Neuerteilung
Fahrerlaubnis
erteilt
Kraftfahrzeug
eingezogen
.
Angeklagte
hat
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Einbeziehung
Strafen
früheren
Urteilen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Hiergegen
wendet
Staatsanwaltschaft
jeweils
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützten
Revisionen
erster
Linie
Beweiswürdigung
Landgerichts
angreift
.
Generalbundesanwalt
nur
Sachrüge
Schuldspruch
Tat
Urteilsgründe
vertretenen
Rechtsmittel
haben
Erfolg
Ungunsten
Angeklagten
eingelegt
sind
.
Jedoch
ist
Urteil
§
Angeklagten
Schuldspruch
abzuändern
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
führten
Ange2
klagten
Beziehung
miteinander
teilten
Wohnung
.
konsumierten
jahrelang
anderen
Drogen
Methamphetamin
haben
Hang
Betäubungsmittel
Übermaß
nehmen
.
beschlossen
finanziellen
Mittel
zusammenzulegen
Angeklagten
ermöglichen
Betäubungsmittel
gemeinsamen
Verbrauch
Vorrat
erwerben
.
Zweck
kaufte
Angeklagte
Zeit
Januar
April
mindestens
viermal
jeweils
Gramm
.
Vorrat
verwahrten
Angeklagten
Kühlschrank
eigenen
Konsum
bedienten
Taten
.
Abend
31
.
Mai
kam
polizeilichen
Kontrolle
Angeklagten
Durchsuchung
Pkw
Angeklagten
Fahrerlaubnis
unterwegs
gewesen
war
Tat
.
Pkw
wurden
Gramm
Wirkstoffmenge
Gramm
Methamphetamin-Base
Gramm
Marihuana
sichergestellt
.
hatte
Angeklagte
teiligung
Angeklagten
Tage
zuvor
finanzieller
Beerworben
.
Angeklagten
hatten
gemeinsamen
Wohnung
weiteren
Besitz
garantieren
Tagesdosis
gewährleisten
S.
.
führte
Angeklagte
Fahrzeug
pistole
Munition
nachmittags
gekauft
ausprobiert
hatte
Tat
.
2
.
Landgericht
hat
Anklagevorwurf
Angeklagten
hätten
ge4
meinschaftlich
Betäubungsmitteln
Handel
getrieben
Taten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
bewaffnet
Handel
getrieben
Tat
Beweisaufnahme
bestätigt
erachtet
.
hat
zwar
Umstand
Durchsuchung
Wohnung
Angeklagten
1
.
Juni
Feinwaage
unbenutzte
Cliptütchen
aufgefunden
wurden
Indiz
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
gewertet
.
hat
jedoch
Einlassung
Angeklagten
Ermittlungsverfahren
verhandlung
widerlegt
angesehen
Portionierung
eigenen
Tageskonsums
bestimmten
Cliptütchen
teilweise
auch
Freunden
Betäubungsmittelmilieu
gelegentlich
Kleinstmengen
geschenkt
Einkaufspreis
abgegeben
haben
.
Plausibilität
Einlassung
Angeklagten
Rauschgift
Eigenkonsum
erworben
haben
hat
Strafkammer
insbesondere
gewürdigt
erheblicher
Betäubungsmittelkonsum
Angeklagten
schlechten
gesundheitlichen
Zustand
Vernehmungsbeamtinnen
erschreckend
wahrgenommenes
Erscheinungsbild
belegt
sei
.
habe
polizeiliche
Auswertung
Telefons
Angeklagten
Einlassung
gestützt
bungsmitteln
Handel
getrieben
haben
.
II
.
Revisionen
Staatsanwaltschaft
decken
Rechtsfehler
zu5
gunsten
Angeklagten
.
Insoweit
erweisen
Rechtsmittel
Bezug
jeweils
erhobene
Ausschöpfungsrüge
§
sachlich-rechtlichen
Beanstandungen
Beweiswürdigung
Taten
Feststellung
Geständnis
Angeklagten
diesbezüglichen
Angaben
Angeklagten
beruht
schon
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
dargelegten
Gründen
unbegründet
.
1
.
Auffassung
Beschwerdeführerin
begegnet
auch
Tat
Beweiswürdigung
Überzeugung
Strafkammer
gründet
31
.
Mai
sichergestellte
Crystal
Eigenkonsum
erworben
wurde
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
Insbesondere
sind
Urteilsgründe
lückenhaft
.
weitergehenden
Erörterung
Finanzierung
sums
Angeklagten
Rahmen
Beweiswürdigung
hat
Landgericht
gedrängt
sehen
müssen
.
hat
Feststellungen
persönlichen
Verhältnissen
Angeklagten
dargelegt
Vergangenheit
mehrmals
Diebstahlstaten
beging
auch
erheblich
vorbestraft
hingegen
Betäubungsmittelhandel
Erscheinung
getreten
ist
.
Auch
Gesamtstrafe
einbezogenen
Strafe
wurde
Diebstahl
geahndet
Angeklagte
Angeklagten
gemeinsam
Nacht
30
.
Januar
begangen
hatte
.
gilt
Angeklagte
.
ist
ebenfalls
erheblich
stahlsdelikten
vorbestraft
auch
wurden
Gesamtstrafe
einbezogenen
Strafen
jeweils
Diebstahlstaten
geahndet
.
wurde
polizeilichen
Durchsuchung
gemeinsamen
Wohnung
1
.
Juni
Diebesgut
sichergestellt
so
naheliegt
Angeklagten
Lebensunterhalt
weiterhin
auch
Diebstähle
bestritten
.
Insofern
hat
Landgericht
Rahmen
Erörterung
persönlichen
Verhältnisse
Angeklagten
sogar
ausdrücklich
festgestellt
legale
Einkünfte
gedeckt
war
überwiegend
finanzierte
.
Beweiswürdigung
ist
auch
insofern
lückenhaft
Landge8
richt
Erklärung
Sicht
Landgerichts
Handeltreiben
glaubhaft
bestreitenden
Angeklagten
Vorratsmenge
früheren
Käufen
Kühlschrank
aufbewahrten
Pkw
führten
weiteren
Besitz
garantieren
Tagesdosis
gewährleisten
näher
erläutert
hat
.
war
ersichtlich
Befürchtung
Verlustrisikos
gemeint
bereits
früheren
Durchsuchung
Wohnung
Diebstahlsverdachts
Gramm
Crystal
sichergestellt
worden
waren
.
Insofern
durfte
Landgericht
Absicht
Angeklagten
Betäubungsmittelvorrat
sichern
auch
Ergebnis
1
.
Juni
durchgeführten
Durchsuchung
heranziehen
Wohnung
Angeklagten
nur
geringfügige
Spur
Gramm
Crystal
sichergestellt
wurde
.
Schließlich
hat
Landgericht
Rechtsfehler
auch
Menge
Vortag
sichergestellten
Rauschgifts
noch
Schluss
Handeltreiben
gezogen
.
Angeklagten
hatten
gesundheitlicher
Zustand
belegte
erheblichem
Umfang
konsumiert
.
stellte
Gesamtmenge
Gramm
so
ungewöhnlich
große
Vorratsmenge
Landgericht
insoweit
weitergehende
Erörterung
hätte
aufdrängen
müssen
.
2
.
rechtsfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
Schuldsprüche
tragen
auch
Rechtsfolgenbestimmungen
rechtlicher
Überprüfung
standhält
waren
Rechtsmittel
Staatsanwaltschaft
verwerfen
Ungunsten
Angeklagten
eingelegt
sind
.
.
Angeklagten
betreffende
Revision
schaft
wirkt
indes
Angeklagten
§
.
1
.
konkurrenzrechtliche
Bewertung
Fälle
Landgericht
selbständige
Taten
angenommen
hat
hält
sachlichrechtlicher
Überprüfung
stand
.
gleichzeitig
verwirklichten
Delikten
Fahrens
Fahrerlaubnis
gemäß
§
Abs.
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
§
Abs.
Nr.
hat
hier
nur
äußerer
Zusammenhang
bestanden
.
Vielmehr
diente
Aufbewahrung
Betäubungsmittel
Fahrzeug
gerade
Sicherung
gemeinsamen
Fahrt
Angeklagten
.
Mitführen
Betäubungsmittel
stand
inneren
Beziehungszusammenhang
Fahrvorgang
vgl.
-9-
Kriterium
Beschlüsse
27
.
April
§
Abs.
Tatidentität
;
5
.
März
§
Abs.
Tatidentität
;
3
.
Mai
NStZ
.
Zusammenhangs
erweist
gesamte
Verhalten
Angeklagten
einheitliches
Tun
.
stehen
Straftaten
zueinander
Verhältnis
Tateinheit
§
StGB
Landgericht
Fall
zutreffend
schon
Besitz
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
gleichzeitig
verwirklichte
Waffendelikt
angenommen
hat
.
Senat
ändert
Schuldspruch
entsprechend
.
Abs.
steht
Änderung
Angeklagte
anders
geschehen
hätte
verteidigen
können
.
2
.
Änderung
Schuldspruchs
entfällt
Fall
Freiheitsstrafe
Monaten
.
Ausspruch
Gesamtfreiheitsstrafe
bleibt
Wegfall
Einzelstrafen
unberührt
.
Unrechtsgehalt
Tat
wird
bloße
Änderung
Konkurrenzen
vermindert
vgl.
Urteil
17
.
Juni
BGHSt
;
Praxis
Strafzumessung
6
.
Aufl
.
.
.
Höhe
Einsatzstrafe
Fall
Jahr
Mo16
nate
verbleibenden
weiteren
Freiheitsstrafen
jeweils
Monate
einbezogenen
Freiheitsstrafe
Monate
schließt
Senat
Strafkammer
wegfallende
Strafe
mildere
Gesamtfreiheitsstrafe
mehrfach
vorbestraften
Angeklagten
festgesetzt
hätte
.