NAMEN 12 . September Strafsache 1 . 2 . Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. ECLI : : BGH:2018:120918U5STR278.18.0 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 12 . September teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. beisitzende Richter Oberstaatsanwältin Bundesgerichtshof Vertreterin Generalbundesanwalts Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft wird Urteil 20 . Februar Angeklagten betrifft Schuldspruch Fällen Urteilsgründe abgeändert Angeklagte Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit vorsätzlichem Führen Schusswaffe vorsätzlichem Fahren Fahrerlaubnis schuldig ist ; Strafausspruch Fall Urteilsgründe entfällt . weitergehende Revision betreffend Angeklagten Revision betreffend Angeklagte werden verworfen . Staatskasse hat Kosten Rechtsmittel Staatsanwaltschaft Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Besitzes täubungsmitteln geringer Menge Fällen Fall Tateinheit vorsätzlichem Führen Schusswaffe Fahrerlaubnis Einbeziehung Strafe früheren Urteil Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . hat Unterbringung Angeklagten Entziehungsanstalt angeordnet Sperrfrist Neuerteilung Fahrerlaubnis erteilt Kraftfahrzeug eingezogen . Angeklagte hat Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Einbeziehung Strafen früheren Urteilen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Hiergegen wendet Staatsanwaltschaft jeweils Verletzung formellen materiellen Rechts gestützten Revisionen erster Linie Beweiswürdigung Landgerichts angreift . Generalbundesanwalt nur Sachrüge Schuldspruch Tat Urteilsgründe vertretenen Rechtsmittel haben Erfolg Ungunsten Angeklagten eingelegt sind . Jedoch ist Urteil § Angeklagten Schuldspruch abzuändern . 1 . Feststellungen Landgerichts führten Ange2 klagten Beziehung miteinander teilten Wohnung . konsumierten jahrelang anderen Drogen Methamphetamin haben Hang Betäubungsmittel Übermaß nehmen . beschlossen finanziellen Mittel zusammenzulegen Angeklagten ermöglichen Betäubungsmittel gemeinsamen Verbrauch Vorrat erwerben . Zweck kaufte Angeklagte Zeit Januar April mindestens viermal jeweils Gramm . Vorrat verwahrten Angeklagten Kühlschrank eigenen Konsum bedienten Taten . Abend 31 . Mai kam polizeilichen Kontrolle Angeklagten Durchsuchung Pkw Angeklagten Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war Tat . Pkw wurden Gramm Wirkstoffmenge Gramm Methamphetamin-Base Gramm Marihuana sichergestellt . hatte Angeklagte teiligung Angeklagten Tage zuvor finanzieller Beerworben . Angeklagten hatten gemeinsamen Wohnung weiteren Besitz garantieren Tagesdosis gewährleisten S. . führte Angeklagte Fahrzeug pistole Munition nachmittags gekauft ausprobiert hatte Tat . 2 . Landgericht hat Anklagevorwurf Angeklagten hätten ge4 meinschaftlich Betäubungsmitteln Handel getrieben Taten Betäubungsmitteln geringer Menge bewaffnet Handel getrieben Tat Beweisaufnahme bestätigt erachtet . hat zwar Umstand Durchsuchung Wohnung Angeklagten 1 . Juni Feinwaage unbenutzte Cliptütchen aufgefunden wurden Indiz Handeltreiben Betäubungsmitteln gewertet . hat jedoch Einlassung Angeklagten Ermittlungsverfahren verhandlung widerlegt angesehen Portionierung eigenen Tageskonsums bestimmten Cliptütchen teilweise auch Freunden Betäubungsmittelmilieu gelegentlich Kleinstmengen geschenkt Einkaufspreis abgegeben haben . Plausibilität Einlassung Angeklagten Rauschgift Eigenkonsum erworben haben hat Strafkammer insbesondere gewürdigt erheblicher Betäubungsmittelkonsum Angeklagten schlechten gesundheitlichen Zustand Vernehmungsbeamtinnen erschreckend wahrgenommenes Erscheinungsbild belegt sei . habe polizeiliche Auswertung Telefons Angeklagten Einlassung gestützt bungsmitteln Handel getrieben haben . II . Revisionen Staatsanwaltschaft decken Rechtsfehler zu5 gunsten Angeklagten . Insoweit erweisen Rechtsmittel Bezug jeweils erhobene Ausschöpfungsrüge § sachlich-rechtlichen Beanstandungen Beweiswürdigung Taten Feststellung Geständnis Angeklagten diesbezüglichen Angaben Angeklagten beruht schon Antragsschrift Generalbundesanwalts dargelegten Gründen unbegründet . 1 . Auffassung Beschwerdeführerin begegnet auch Tat Beweiswürdigung Überzeugung Strafkammer gründet 31 . Mai sichergestellte Crystal Eigenkonsum erworben wurde durchgreifenden rechtlichen Bedenken . Insbesondere sind Urteilsgründe lückenhaft . weitergehenden Erörterung Finanzierung sums Angeklagten Rahmen Beweiswürdigung hat Landgericht gedrängt sehen müssen . hat Feststellungen persönlichen Verhältnissen Angeklagten dargelegt Vergangenheit mehrmals Diebstahlstaten beging auch erheblich vorbestraft hingegen Betäubungsmittelhandel Erscheinung getreten ist . Auch Gesamtstrafe einbezogenen Strafe wurde Diebstahl geahndet Angeklagte Angeklagten gemeinsam Nacht 30 . Januar begangen hatte . gilt Angeklagte . ist ebenfalls erheblich stahlsdelikten vorbestraft auch wurden Gesamtstrafe einbezogenen Strafen jeweils Diebstahlstaten geahndet . wurde polizeilichen Durchsuchung gemeinsamen Wohnung 1 . Juni Diebesgut sichergestellt so naheliegt Angeklagten Lebensunterhalt weiterhin auch Diebstähle bestritten . Insofern hat Landgericht Rahmen Erörterung persönlichen Verhältnisse Angeklagten sogar ausdrücklich festgestellt legale Einkünfte gedeckt war überwiegend finanzierte . Beweiswürdigung ist auch insofern lückenhaft Landge8 richt Erklärung Sicht Landgerichts Handeltreiben glaubhaft bestreitenden Angeklagten Vorratsmenge früheren Käufen Kühlschrank aufbewahrten Pkw führten weiteren Besitz garantieren Tagesdosis gewährleisten näher erläutert hat . war ersichtlich Befürchtung Verlustrisikos gemeint bereits früheren Durchsuchung Wohnung Diebstahlsverdachts Gramm Crystal sichergestellt worden waren . Insofern durfte Landgericht Absicht Angeklagten Betäubungsmittelvorrat sichern auch Ergebnis 1 . Juni durchgeführten Durchsuchung heranziehen Wohnung Angeklagten nur geringfügige Spur Gramm Crystal sichergestellt wurde . Schließlich hat Landgericht Rechtsfehler auch Menge Vortag sichergestellten Rauschgifts noch Schluss Handeltreiben gezogen . Angeklagten hatten gesundheitlicher Zustand belegte erheblichem Umfang konsumiert . stellte Gesamtmenge Gramm so ungewöhnlich große Vorratsmenge Landgericht insoweit weitergehende Erörterung hätte aufdrängen müssen . 2 . rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen Schuldsprüche tragen auch Rechtsfolgenbestimmungen rechtlicher Überprüfung standhält waren Rechtsmittel Staatsanwaltschaft verwerfen Ungunsten Angeklagten eingelegt sind . . Angeklagten betreffende Revision schaft wirkt indes Angeklagten § . 1 . konkurrenzrechtliche Bewertung Fälle Landgericht selbständige Taten angenommen hat hält sachlichrechtlicher Überprüfung stand . gleichzeitig verwirklichten Delikten Fahrens Fahrerlaubnis gemäß § Abs. Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge § Abs. Nr. hat hier nur äußerer Zusammenhang bestanden . Vielmehr diente Aufbewahrung Betäubungsmittel Fahrzeug gerade Sicherung gemeinsamen Fahrt Angeklagten . Mitführen Betäubungsmittel stand inneren Beziehungszusammenhang Fahrvorgang vgl. -9- Kriterium Beschlüsse 27 . April § Abs. Tatidentität ; 5 . März § Abs. Tatidentität ; 3 . Mai NStZ . Zusammenhangs erweist gesamte Verhalten Angeklagten einheitliches Tun . stehen Straftaten zueinander Verhältnis Tateinheit § StGB Landgericht Fall zutreffend schon Besitz Betäubungsmitteln geringer Menge gleichzeitig verwirklichte Waffendelikt angenommen hat . Senat ändert Schuldspruch entsprechend . Abs. steht Änderung Angeklagte anders geschehen hätte verteidigen können . 2 . Änderung Schuldspruchs entfällt Fall Freiheitsstrafe Monaten . Ausspruch Gesamtfreiheitsstrafe bleibt Wegfall Einzelstrafen unberührt . Unrechtsgehalt Tat wird bloße Änderung Konkurrenzen vermindert vgl. Urteil 17 . Juni BGHSt ; Praxis Strafzumessung 6 . Aufl . . . Höhe Einsatzstrafe Fall Jahr Mo16 nate verbleibenden weiteren Freiheitsstrafen jeweils Monate einbezogenen Freiheitsstrafe Monate schließt Senat Strafkammer wegfallende Strafe mildere Gesamtfreiheitsstrafe mehrfach vorbestraften Angeklagten festgesetzt hätte .