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59 lines
560 B

BESCHLUSS
10
November
Strafsache
Mordes
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
13
.
Februar
wird
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ablehnung
Voraussetzungen
§
StGB
Grundlage
Landgericht
rechtsfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
Tatvorbereitung
Tatausführung
Nachtatverhalten
allein
Anhörung
psychiatrischen
Sachverständigen
Vernehmung
weiteren
Sachverständigen
ist
letztlich
sachlichrechtlich
verfahrensrechtlich
durchgreifend
bedenklich
.
Raum
König