BESCHLUSS 10 November Strafsache Mordes 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 10 November beschlossen : Revision Angeklagten Urteil 13 . Februar wird Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ablehnung Voraussetzungen § StGB Grundlage Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen Tatvorbereitung Tatausführung Nachtatverhalten allein Anhörung psychiatrischen Sachverständigen Vernehmung weiteren Sachverständigen ist letztlich sachlichrechtlich verfahrensrechtlich durchgreifend bedenklich . Raum König