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46 lines
356 B

BESCHLUSS
1
.
August
Strafsache
Körperverletzung
Todesfolge
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
1
.
August
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
9
.
Februar
wird
§
Abs.
Maßgabe
unbegründet
verworfen
erlittene
Auslieferungshaft
Maßstab
Strafe
angerechnet
wird
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Brause
Jäger
Raum