BESCHLUSS 1 . August Strafsache Körperverletzung Todesfolge 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 1 . August beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 9 . Februar wird § Abs. Maßgabe unbegründet verworfen erlittene Auslieferungshaft Maßstab Strafe angerechnet wird . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Brause Jäger Raum