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73 lines
597 B

BESCHLUSS
7
Juli
Strafsache
unerlaubter
Abgabe
Betäubungsmitteln
Minderjährige
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
5
.
Dezember
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Verneinung
Hanges
Sinne
§
StGB
unterliegt
zwar
erheblichen
Bedenken
.
Gleichwohl
besteht
insoweit
Anlaß
Eingreifen
Revisionsgerichts
Sachrüge
Angeklagten
selbst
Einwendungen
erhoben
hat
.
wiederholten
Fehlschlägen
Angeklagten
Zusammenhang
§
liegt
§
StGB
geforderte
konkrete
Erfolgsaussicht
gänzlich
.
Raum