BESCHLUSS 7 Juli Strafsache unerlaubter Abgabe Betäubungsmitteln Minderjährige 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 7 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 5 . Dezember wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Verneinung Hanges Sinne § StGB unterliegt zwar erheblichen Bedenken . Gleichwohl besteht insoweit Anlaß Eingreifen Revisionsgerichts Sachrüge Angeklagten selbst Einwendungen erhoben hat . wiederholten Fehlschlägen Angeklagten Zusammenhang § liegt § StGB geforderte konkrete Erfolgsaussicht gänzlich . Raum