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126 lines
1.1 KiB

StR
BESCHLUSS
5
.
August
Strafsache
besonders
schweren
Raubes
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
.
August
beschlossen
:
wird
festgestellt
Angeklagte
Revision
Urteil
Landgerichts
19
.
Dezember
wirksam
zurückgenommen
hat
.
hat
Rechtsmittel
entstandenen
Kosten
tragen
.
Ergebnis
durchgeführten
Freibeweisverfahrens
hat
Senat
Wirksamkeit
Protokoll
Urkundsbeamtin
Haftanstalt
8
.
Januar
erklärten
Rechtsmittelrücknahme
Angeklagten
durchgreifenden
Bedenken
.
dienstlichen
Erklärungen
Berufsrichter
folgen
ausreichende
Deutschkenntnisse
Angeklagten
Besprechung
Postkontrolle
Rande
Hauptverhandlung
.
besteht
Verteidiger
vermutete
Personenverwechslung
Anhalt
.
Bezug
Besprechung
zweiten
Teil
aufgenommenen
Protokolls
lässt
hinreichendes
Verständnis
Angeklagten
gesamten
Inhalt
abgegebenen
ableiten
.
ist
Urkundsbeamtin
Entgegennahme
Unterzeichnung
Protokolls
auch
ausgegangen
.
jetzt
Vorhalt
abweichenden
Bewertung
Verteidiger
konkreter
Erinnerung
Vorgang
insbesondere
auch
Frage
Zuziehung
Dolmetschers
Aufnahme
Protokolls
Missverständnis
ausschließt
ändert
Beurteilung
gesicherten
Schlüsse
konkreten
Erinnerung
Berufsrichter
Inhalt
weiteren
Protokollierung
.
Brause