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92 lines
698 B

BESCHLUSS
31
.
Mai
Strafsache
versuchten
Totschlags
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
31
.
Mai
beschlossen
:
Verfahren
wird
eingestellt
.
Staatskasse
trägt
Kosten
Verfahrens
.
Überbürdung
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
wird
abgesehen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
14
.
Dezember
versuchten
Totschlags
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Vollstreckung
Strafe
Bewährung
ausgesetzt
.
Verfahrens
Revision
Angeklagten
ist
24
.
Mai
verstorben
.
Verfahren
ist
§
StPO
einzustellen
BGHSt
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Überbürdung
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
besteht
Anlaß
§
Abs.
Satz
Nr.
;
vgl.
aaO
S.
.
Brause
Raum