BESCHLUSS 31 . Mai Strafsache versuchten Totschlags 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 31 . Mai beschlossen : Verfahren wird eingestellt . Staatskasse trägt Kosten Verfahrens . Überbürdung notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse wird abgesehen . Landgericht hat Angeklagten 14 . Dezember versuchten Totschlags Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafe Jahren verurteilt Vollstreckung Strafe Bewährung ausgesetzt . Verfahrens Revision Angeklagten ist 24 . Mai verstorben . Verfahren ist § StPO einzustellen BGHSt . Kostenentscheidung folgt § Abs. . Überbürdung notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse besteht Anlaß § Abs. Satz Nr. ; vgl. aaO S. . Brause Raum