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80 lines
721 B

BESCHLUSS
6
.
April
Strafsache
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
6
.
April
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Essen
28
.
August
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Entsprechend
Ausführungen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
28
.
Januar
stellt
Senat
klar
Angeklagte
Fall
Urteilsgründe
Freiheitsstrafe
Jahr
Fall
Freiheitsstrafe
Monaten
verurteilt
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerinnen
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Kuckein
Sost-Scheible