BESCHLUSS 6 . April Strafsache sexuellen Mißbrauchs Kindern 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 6 . April einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Essen 28 . August wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Entsprechend Ausführungen Antragsschrift Generalbundesanwalts 28 . Januar stellt Senat klar Angeklagte Fall Urteilsgründe Freiheitsstrafe Jahr Fall Freiheitsstrafe Monaten verurteilt ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerinnen Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Kuckein Sost-Scheible