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100 lines
837 B

BESCHLUSS
5
.
Februar
Strafsache
Misshandlung
Schutzbefohlenen
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
5
.
Februar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Jugendkammer
Landgerichts
Amtsgericht
3
Juli
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
tateinheitliche
Verurteilung
gefährlicher
Körperverletzung
entfällt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Tatbestand
§
Abs.
Nr.
StGB
steht
hier
Gesetzeskonkurrenz
schweren
Misshandlung
Schutzbefohlenen
§
Abs.
Nr.
StGB
vgl.
NStZ
[
§
Abs.
Nr.
;
.
7
.
Februar
.
Senat
ändert
Schuldspruch
entsprechend
.
schließt
richt
zutreffender
Bewertung
konkurrenzlichen
Verhältnisses
mildere
Gesamtstrafe
erkannt
hätte
.