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765 lines
6.2 KiB

BESCHLUSS
24
.
Februar
Strafsache
sexueller
Nötigung
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
24
.
Februar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
28
.
März
Feststellungen
aufgehoben
Angeklagte
verurteilt
worden
ist
.
2
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Jugendkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Freisprechung
übrigen
sexuellen
Mißbrauchs
Kindes
Fällen
jeweils
Tateinheit
sexuellem
Mißbrauch
Schutzbefohlenen
Fall
weiterer
Tateinheit
sexueller
Nötigung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Urteil
wendet
Angeklagte
Revision
Verletzung
materiellen
Rechts
rügt
.
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
zog
Angeklagte
alleinige
Sorgerecht
14
.
Juni
geborene
Tochter
zugesprochen
worden
war
Überwachung
"
angelegten
Erziehungsstil
streng
.
unverändert
Hauptverhandlung
zugelassene
klage
wirft
Fällen
Fällen
gemeinsamen
Baden
Badewanne
sexuell
mißbraucht
haben
.
Landgericht
hält
nur
Badewannen-Fälle
erwiesen
:
Feststellungen
Fall
1
.
Urteilsgründe
verlangte
Angeklagte
etwa
Jahre
alt
war
Badewanne
Penis
anfassen
reiben
sollte
auch
tat
Samenerguß
kam
.
Fall
2
.
mußte
Angeklagten
wiederum
Badewanne
Penis
anfassen
Samenerguß
befriedigen
.
dritten
Fall
Fall
3
.
drückte
Angeklagte
damals
höchstens
Jahre
alte
weigerte
Baden
Penis
anzufassen
Kopf
kurz
Wasser
;
so
eingeschüchtert
rieb
Angeklagten
gefordert
Geschlechtsteil
.
Angeklagte
festgestellten
Taten
angeklagt
war
Tochter
manuell
Samenerguß
befriedigen
ließ
Fall
Anklage
Badewannen-Fälle
hat
Landgericht
ersichtlich
mangelnder
Konkretisierung
Taten
freigesprochen
;
"
sicheren
Tatnachweises
"
hat
auch
Fällen
Anklage
freigesprochen
.
Hier
war
Angeklagten
vorgeworfen
worden
Samstag
Mai
zunächst
veranlaßt
haben
Wohnzimmer
Pornofilm
anzuschauen
sodann
verlangt
haben
Sofa
legen
dort
Geschlechtsverkehr
ausgeführt
haben
Fall
Oktober
nachts
Hause
weggelaufen
war
gefolgt
sein
Höhe
S.-Straße
festgehalten
sodann
Waldgelände
Nähe
Parkplatzes
Schwimmbades
gezerrt
dort
Geschlechtsverkehr
ausgeführt
haben
Fall
Juni
damaligen
Wohnung
Hose
geöffnet
Scheide
geleckt
schließlich
aufzustehen
versuchte
Feuerzeug
hervorgeholt
Verbrennungen
Genitalbereich
beigebracht
haben
Fall
.
2
.
Sommer
erzählte
Mitschülern
Lehrern
Mitarbeitern
Jugendamtes
sexuellen
Mißbrauchsfällen
allerdings
Zusammenhang
Drogenhändler
schilderte
:
"
Drogen
Sex
"
.
Diplom-Pädagoge
Darstellung
bezweifelte
Verdacht
äußerte
Angeklagte
könne
Täter
sexuellen
Mißbrauchs
sein
insbesondere
auch
angegebenen
Angst
Vater
erwiderte
.
Erzieherin
erklärte
dann
Aussage
Vater
machen
möchte
;
habe
große
Angst
wolle
endlich
Klärung
herbeiführen
.
schilderte
sodann
angeklagten
Taten
.
3
.
Landgericht
hält
Tatvorwürfe
bestreitenden
Angeklagten
glaubhaften
Angaben
Zeitpunkt
Hauptverhandlung
13jährigen
sachverständiger
Hilfe
überführt
.
Motiv
Falschbelastung
sei
ebensowenig
erkennbar
UA
etwa
suggestive
Einflüsse
ersichtlich
geworden
seien
UA
.
Berücksichtigung
Konstanz
Angaben
Vorwürfen
seien
"
Badewannen-Fälle
"
"
sehr
hoher
Wahrscheinlichkeit
"
erfahrungsfundiert
.
Konstanz
weiteren
Vorwürfe
"
Ausmaß
"
vorlägen
beruhten
"
bloß
wahrscheinlich
"
Erlebnishintergrund
.
festgestellten
"
Badewannen-Fällen
"
Gericht
volle
gungsbildung
eingetreten
sei
hat
Jugendkammer
Angeklagten
übrigen
freigesprochen
.
4
.
Beweiswürdigung
hält
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
Fall
hier
Aussage
Aussage
steht
Entscheidung
abhängt
Angaben
Gericht
folgt
müssen
Urteilsgründe
Revisionsgericht
nachvollziehbaren
Weise
erkennen
lassen
Tatrichter
Umstände
Entscheidung
beeinflussen
können
erkannt
Überlegungen
einbezogen
hat
.
.
vgl.
nur
BGHSt
;
§
Beweiswürdigung
m.w
.
.
Anforderungen
wird
angefochtene
Urteil
mehrfacher
Hinsicht
gerecht
:
hat
Jugendkammer
Maße
berücksichtigt
Würdigung
Aussage
kindlicher
Zeugen
Entstehungsgeschichte
Beschuldigung
besondere
Bedeutung
zukommt
vgl.
227
;
7
;
250
;
306
;
NStZ
.
So
drängte
hier
erörtern
Verdacht
Zeugen
Angeklagte
könne
Täter
sexuellen
Mißbrauchs
sein
Beschuldigungen
veranlaßt
wurde
.
hat
Landgericht
jedoch
geäußert
.
Feststellungen
hat
Angeklagte
ungewöhnlich
streng
erzogen
.
untersagte
Kindergarten
Schule
Schwimmunterricht
teilnahm
durfte
nur
Begleitung
Schule
gehen
mußte
Schule
wieder
abgeholt
werden
Klassenausflügen
gab
Angeklagte
Lehrer
Weisung
nie
unbeaufsichtigt
bleiben
dürfe
drohte
mehrfach
schicken
Koranschule
besuchen
müsse
.
Mädchen
lag
Motiv
Angeklagten
Unrecht
beschuldigen
nämlich
Kontrolle
entgehen
fern
.
Auch
hätte
Landgericht
näher
befassen
müssen
.
hat
eingeräumt
falsche
Angaben
gemacht
haben
"
Drogen
Sex
"
.
setzt
Urteil
ebenfalls
erforderlich
vgl.
BGHSt
.
;
Zeuge
.
Insbesondere
wird
erörtert
Maße
Kind
phantasiebegabt
ist
Beschuldigungen
Angeklagten
belastet
Unwahrheit
gesagt
hat
Vorwurf
ursprünglich
falsche
Angaben
gemacht
haben
selbst
geäußert
hat
.
Auch
bloße
Übernahme
Bewertung
Sachverständigen
Beurteilung
Glaubwürdigkeit
"
Badenwannen-Fälle
seien
"
sehr
hoher
Wahrscheinlichkeit
erfahrungsfundiert
"
erheblich
schwerwiegenderen
Fälle
Anklage
seien
aber
abweichender
Konstanz
nur
"
wahrscheinlich
erlebnisfundiert
"
Konsequenz
Freispruchs
insoweit
genügt
Anforderungen
tatrichterliche
Beweiswürdigung
.
Landgericht
mußte
entscheiden
Kind
glauben
ist
.
meint
sei
detailliert
individuell
geschilderten
schwerwiegenden
Freispruchsfällen
glauben
so
ist
nachvollziehbar
knapp
Details
UA
versehenen
Fällen
Verurteilung
geführt
haben
Wahrheit
gesagt
haben
soll
vgl.
§
Beweiswürdigung
widersprüchliche
.
Sache
bedarf
erneuter
Verhandlung
Entscheidung
.
5
.
weitere
Verfahren
weist
Senat
folgendes
:
nur
verurteilenden
Teil
erstreckenden
Aufhebung
Urteils
wird
neu
entscheidende
Jugendkammer
erforderlichen
Erörterung
Aussagegenese
auch
Freispruchsfällen
befassen
müssen
Verurteilung
insoweit
mehr
möglich
ist
.
ist
gehindert
Glaubhaftigkeit
Angaben
Rechtskraft
erwachsenen
Teilfreispruch
zugrunde
liegt
anders
beurteilen
bisher
vgl.
Senatsbeschluß
29
Juli
.
neue
Tatrichter
wiederum
Verurteilung
kommen
sollte
wird
Antragsschreiben
Generalbundesanwalts
7
.
Januar
angesprochene
Verjährungsproblematik
beachten
haben
.


Kuckein