BESCHLUSS 24 . Februar Strafsache sexueller Nötigung 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 24 . Februar gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 28 . März Feststellungen aufgehoben Angeklagte verurteilt worden ist . 2 . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Jugendkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Freisprechung übrigen sexuellen Mißbrauchs Kindes Fällen jeweils Tateinheit sexuellem Mißbrauch Schutzbefohlenen Fall weiterer Tateinheit sexueller Nötigung Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Urteil wendet Angeklagte Revision Verletzung materiellen Rechts rügt . Rechtsmittel hat Erfolg . 1 . Feststellungen Landgerichts zog Angeklagte alleinige Sorgerecht 14 . Juni geborene Tochter zugesprochen worden war Überwachung " angelegten Erziehungsstil streng . unverändert Hauptverhandlung zugelassene klage wirft Fällen Fällen gemeinsamen Baden Badewanne sexuell mißbraucht haben . Landgericht hält nur Badewannen-Fälle erwiesen : Feststellungen Fall 1 . Urteilsgründe verlangte Angeklagte etwa Jahre alt war Badewanne Penis anfassen reiben sollte auch tat Samenerguß kam . Fall 2 . mußte Angeklagten wiederum Badewanne Penis anfassen Samenerguß befriedigen . dritten Fall Fall 3 . drückte Angeklagte damals höchstens Jahre alte weigerte Baden Penis anzufassen Kopf kurz Wasser ; so eingeschüchtert rieb Angeklagten gefordert Geschlechtsteil . Angeklagte festgestellten Taten angeklagt war Tochter manuell Samenerguß befriedigen ließ Fall Anklage Badewannen-Fälle hat Landgericht ersichtlich mangelnder Konkretisierung Taten freigesprochen ; " sicheren Tatnachweises " hat auch Fällen Anklage freigesprochen . Hier war Angeklagten vorgeworfen worden Samstag Mai zunächst veranlaßt haben Wohnzimmer Pornofilm anzuschauen sodann verlangt haben Sofa legen dort Geschlechtsverkehr ausgeführt haben Fall Oktober nachts Hause weggelaufen war gefolgt sein Höhe S.-Straße festgehalten sodann Waldgelände Nähe Parkplatzes Schwimmbades gezerrt dort Geschlechtsverkehr ausgeführt haben Fall Juni damaligen Wohnung Hose geöffnet Scheide geleckt schließlich aufzustehen versuchte Feuerzeug hervorgeholt Verbrennungen Genitalbereich beigebracht haben Fall . 2 . Sommer erzählte Mitschülern Lehrern Mitarbeitern Jugendamtes sexuellen Mißbrauchsfällen allerdings Zusammenhang Drogenhändler schilderte : " Drogen Sex " . Diplom-Pädagoge Darstellung bezweifelte Verdacht äußerte Angeklagte könne Täter sexuellen Mißbrauchs sein insbesondere auch angegebenen Angst Vater erwiderte . Erzieherin erklärte dann Aussage Vater machen möchte ; habe große Angst wolle endlich Klärung herbeiführen . schilderte sodann angeklagten Taten . 3 . Landgericht hält Tatvorwürfe bestreitenden Angeklagten glaubhaften Angaben Zeitpunkt Hauptverhandlung 13jährigen sachverständiger Hilfe überführt . Motiv Falschbelastung sei ebensowenig erkennbar UA etwa suggestive Einflüsse ersichtlich geworden seien UA . Berücksichtigung Konstanz Angaben Vorwürfen seien " Badewannen-Fälle " " sehr hoher Wahrscheinlichkeit " erfahrungsfundiert . Konstanz weiteren Vorwürfe " Ausmaß " vorlägen beruhten " bloß wahrscheinlich " Erlebnishintergrund . festgestellten " Badewannen-Fällen " Gericht volle gungsbildung eingetreten sei hat Jugendkammer Angeklagten übrigen freigesprochen . 4 . Beweiswürdigung hält rechtlicher Überprüfung stand . Fall hier Aussage Aussage steht Entscheidung abhängt Angaben Gericht folgt müssen Urteilsgründe Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise erkennen lassen Tatrichter Umstände Entscheidung beeinflussen können erkannt Überlegungen einbezogen hat . . vgl. nur BGHSt ; § Beweiswürdigung m.w . . Anforderungen wird angefochtene Urteil mehrfacher Hinsicht gerecht : hat Jugendkammer Maße berücksichtigt Würdigung Aussage kindlicher Zeugen Entstehungsgeschichte Beschuldigung besondere Bedeutung zukommt vgl. 227 ; 7 ; 250 ; 306 ; NStZ . So drängte hier erörtern Verdacht Zeugen Angeklagte könne Täter sexuellen Mißbrauchs sein Beschuldigungen veranlaßt wurde . hat Landgericht jedoch geäußert . Feststellungen hat Angeklagte ungewöhnlich streng erzogen . untersagte Kindergarten Schule Schwimmunterricht teilnahm durfte nur Begleitung Schule gehen mußte Schule wieder abgeholt werden Klassenausflügen gab Angeklagte Lehrer Weisung nie unbeaufsichtigt bleiben dürfe drohte mehrfach schicken Koranschule besuchen müsse . Mädchen lag Motiv Angeklagten Unrecht beschuldigen nämlich Kontrolle entgehen fern . Auch hätte Landgericht näher befassen müssen . hat eingeräumt falsche Angaben gemacht haben " Drogen Sex " . setzt Urteil ebenfalls erforderlich vgl. BGHSt . ; Zeuge . Insbesondere wird erörtert Maße Kind phantasiebegabt ist Beschuldigungen Angeklagten belastet Unwahrheit gesagt hat Vorwurf ursprünglich falsche Angaben gemacht haben selbst geäußert hat . Auch bloße Übernahme Bewertung Sachverständigen Beurteilung Glaubwürdigkeit " Badenwannen-Fälle seien " sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfahrungsfundiert " erheblich schwerwiegenderen Fälle Anklage seien aber abweichender Konstanz nur " wahrscheinlich erlebnisfundiert " Konsequenz Freispruchs insoweit genügt Anforderungen tatrichterliche Beweiswürdigung . Landgericht mußte entscheiden Kind glauben ist . meint sei detailliert individuell geschilderten schwerwiegenden Freispruchsfällen glauben so ist nachvollziehbar knapp Details UA versehenen Fällen Verurteilung geführt haben Wahrheit gesagt haben soll vgl. § Beweiswürdigung widersprüchliche . Sache bedarf erneuter Verhandlung Entscheidung . 5 . weitere Verfahren weist Senat folgendes : nur verurteilenden Teil erstreckenden Aufhebung Urteils wird neu entscheidende Jugendkammer erforderlichen Erörterung Aussagegenese auch Freispruchsfällen befassen müssen Verurteilung insoweit mehr möglich ist . ist gehindert Glaubhaftigkeit Angaben Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch zugrunde liegt anders beurteilen bisher vgl. Senatsbeschluß 29 Juli . neue Tatrichter wiederum Verurteilung kommen sollte wird Antragsschreiben Generalbundesanwalts 7 . Januar angesprochene Verjährungsproblematik beachten haben .   Kuckein