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516 lines
4.5 KiB

BESCHLUSS
17
.
Januar
Strafsache
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
ECLI
:
:
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
17
.
Januar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
22
.
Juni
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
Angeklagte
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
Beihilfe
Nötigung
Fall
.
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
Ausspruch
Gesamtstrafe
Maßregelausspruch
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Fall
Tateinheit
Beihilfe
Nötigung
heitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Unterbringung
Entziehungsanstalt
angeordnet
.
Verurteilung
wendet
Angeklagte
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
.
Revision
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
Rechtsmittel
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Landgericht
Angeklagten
Fall
.
Urteilsgründe
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
verurteilt
hat
hat
Nachprüfung
angefochtenen
Urteils
Schuldspruchs
noch
Ausspruchs
Einzelstrafe
Rechtsfehler
Nachteil
ergeben
.
II
.
Schuldspruch
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
Tateinheit
Beihilfe
Nötigung
Fall
.
Urteilsgründe
hält
jedoch
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
entwendete
gesondert
verfolgte
S.
verfolgten
Vater
Angeklagten
ebenfalls
gesondert
November
Gramm
Methamphetamin
Wirkstoffgehalt
mindestens
Gramm
Methamphetaminbase
kurz
zuvor
unbekannten
Dritten
erworben
hatte
.
S.
stritt
Diebstahl
jedoch
.
entschloss
gesondert
verfolgte
Methamphetamin
entsprechenden
Gegenwert
S.
Unterstützung
Angeklagten
zurückzuholen
.
zung
Tatentschlusses
forderte
S.
gesondert
verfolgten
Beisein
Angeklagten
Rückgabe
mins
setzte
Androhung
Schlägen
Druck
.
Angeklagten
erkannt
zumindest
billigend
Kauf
genommen
ließ
S.
Drohungen
Wirkung
Angeklagten
Anwesenheit
verstärkt
wurden
einschüchtern
gab
Vater
Angeklagten
Tag
später
Gramm
entwendeten
Methamphetamins
.
Gelegenheit
Angeklagte
zugegen
war
verlangte
gesondert
verfolgte
densersatz
restlichen
Gramm
S.
selbst
konsumiert
hatte
.
2
.
Feststellungen
belegen
Haupttat
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
gesondert
verfolgten
Vater
Angeklagten
vermögen
auch
Verurteilung
Angeklagten
Beihilfe
tragen
.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
Handeltreiben
Sinne
§
Abs.
Satz
Nr.
eigennützige
Umsatz
Betäubungsmitteln
gerichtete
Tätigkeit
vgl.
Beschluss
26
.
Oktober
BGHSt
.
gesondert
verfolgte
vorhatte
S.
entwendeten
Mitwirkung
Angeklagten
wiederbeschafften
Betäubungsmittel
abzüglich
S.
konsumierten
Teilmenge
gewinnbringend
kaufen
ist
Urteilsgründen
ausdrücklich
entnehmen
.
Auch
Ursprungsmenge
Gramm
Methamphetamin
wird
insoweit
lediglich
mitgeteilt
gesondert
verfolgte
habe
Betäubungsmittel
fang
November
unbekannten
Dritten
erworben
.
Zweck
Erwerbs
verhält
Urteil
Stelle
ebenfalls
.
Ansicht
Generalbundesanwalts
ergeben
Tatbestandsvoraussetzungen
Handeltreibens
auch
Gesamtzusammenhang
Urteilsgründe
.
Zwar
ist
Landgericht
rechtsfehlerfrei
ausgegangen
Vater
Angeklagten
erworbenen
Methamphetamin
geringe
Menge
Sinne
§
Abs.
Nr.
handelte
.
Umstand
vermag
indes
genommen
noch
Zusammenschau
Fall
.
Urteilsgründe
getroffenen
Feststellungen
gesondert
verfolgte
gramm
Marihuana
Gewinn
weiterverkaufte
Annahme
entsprechenden
Gewinnabsicht
tragen
.
Senat
verweist
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
Landgericht
.
ist
auszuschließen
neue
Tatrichter
fehlenden
Feststellungen
noch
treffen
kann
.
Blick
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
angesprochene
mögliche
Strafbarkeit
Angeklagten
Beihilfe
räuberischen
Erpressung
Mitwirkung
Wiederbeschaffung
entwendeten
Betäubungsmittel
verweist
Senat
Beschluss
21
.
April
Anm
.
.
3
.
Aufhebung
Verurteilung
Fall
.
Urteilsgründe
erfasst
auch
tateinheitliche
Verurteilung
Beihilfe
Nötigung
.
Ferner
entzieht
Ausspruch
Gesamtstrafe
Maßregelausspruch
Grundlage
.
Sollte
neue
Tatrichter
wiederum
Feststellung
gen
Angeklagte
Ende
durchgehend
abstinent
Drogen
lebte
wird
Umstand
Prüfung
Anordnungsvoraussetzungen
besonders
beachten
sein
;
maßgebend
Beurteilung
Hangs
Sinne
§
StGB
Gefahrprognose
ist
Zeitpunkt
tatrichterlichen
Hauptverhandlung
vgl.
Beschlüsse
1
.
März
NStZ-RR
296
;
22
.
Januar
.
Sost-Scheible
Bender
Franke
Quentin