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2.1 KiB

BESCHLUSS
6
November
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
6
November
gemäß
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
6
Juli
Feststellungen
aufgehoben
Fälle
Urteilsgründe
betreffenden
Strafaussprüchen
2
.
Ausspruch
Gesamtstrafe
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
"
schwerer
räuberischer
Erpressung
Fällen
gefährlicher
Körperverletzung
Körperverletzung
unerlaubtem
Entfernen
Unfallort
unerlaubtem
Waffenbesitz
"
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
;
hat
Maßregelanordnung
§
StGB
getroffen
Einziehung
Waffe
angeordnet
.
Urteil
gerichtete
Revision
Angeklagten
Verletzung
materiellen
Rechts
rügt
hat
Strafaussprüchen
teilweise
Erfolg
übrigen
ist
unbegründet
Sinne
Abs.
.
Strafaussprüche
Fällen
Urteilsgründe
haben
Bestand
Landgericht
Vorliegen
minder
schwerer
Fälle
schweren
räuberischen
Erpressung
rechtsfehlerhafter
Begründung
verneint
hat
.
Entscheidung
minder
schwerer
Fall
vorliegt
erfordert
Gesamtbetrachtung
Umstände
heranzuziehen
würdigen
sind
Wertung
Tat
Täters
Betracht
kommen
gleichgültig
Tat
selbst
innewohnen
begleiten
vorausgehen
nachfolgen
.
.
BGHSt
98
;
StGB
§
schwerer
Fall
Prüfungspflicht
m.w
.
.
Landgericht
hat
Gesamtabwägung
beachtet
Juni
Juli
begangenen
Taten
Urteil
Jahre
vergangen
sind
.
lange
Zeitspanne
Begehung
Taten
Aburteilung
ist
wesentlicher
Strafmilderungsgrund
Dauer
Strafverfahrens
ankommt
.
.
StGB
Abs.
Verfahrensverzögerung
Zeitablauf
.
.
.
Milderungsgrund
hätte
Prüfung
Frage
minder
schweren
Falles
Berücksichtigung
finden
müssen
.
weist
Gesamtabwägung
Landgerichts
weiteren
Mangel
zuungunsten
Angeklagten
"
einschlägigen
Vorstrafen
berücksichtigt
werden
Urteil
festgestellt
sind
.
Aufhebung
Strafaussprüche
Fällen
Urteilsgründe
bedingt
Aufhebung
Gesamtfreiheitsstrafe
.
übrigen
Einzelstrafen
können
bestehen
bleiben
Rechtsfehler
berührt
werden
.
Kuckein
Sost-Scheible