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64 lines
559 B

BESCHLUSS
30
.
August
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
30
.
August
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
12
.
März
wird
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Angeklagte
schweren
räuberischen
Erpressung
Fällen
Diebstahls
Waffen
Fällen
versuchten
Diebstahls
Waffen
Fällen
schuldig
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Kuckein
Sost-Scheible