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67 lines
618 B

BESCHLUSS
14
November
Strafsache
1
.
2
.
erpresserischen
Menschenraubes
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
14
November
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
12
.
Dezember
werden
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
28
.
August
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Angeklagten
jeweils
erpresserischen
Menschenraubes
Tateinheit
räuberischer
Erpressung
gefährlicher
Körperverletzung
schuldig
sind
.
Beschwerdeführer
haben
Kosten
Rechtsmittel
Nebenkläger
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Kuckein
Sost-Scheible