BESCHLUSS 14 November Strafsache 1 . 2 . erpresserischen Menschenraubes 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 14 November gemäß § Abs. beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 12 . Dezember werden Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts 28 . August Maßgabe unbegründet verworfen Angeklagten jeweils erpresserischen Menschenraubes Tateinheit räuberischer Erpressung gefährlicher Körperverletzung schuldig sind . Beschwerdeführer haben Kosten Rechtsmittel Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Kuckein Sost-Scheible