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3.7 KiB

NAMEN
22
.
Dezember
Strafsache
Verdachts
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
22
.
Dezember
teilgenommen
haben
:
Vorsitzende
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Richterinnen
Bundesgerichtshof
Sost-Scheible
beisitzende
Richter
Staatsanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Verteidiger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
1
.
Revision
Staatsanwaltschaft
Urteil
Landgerichts
15
.
Februar
wird
verworfen
.
2
.
Kosten
Rechtsmittels
Angeklagten
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
hat
Staatskasse
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
tatsächlichen
Gründen
Vorwürfen
freigesprochen
ca.
Anfang
September
Mittätern
Haschisch
Ecstasytabletten
unerlaubt
eingeführt
Anklagevorwurf
Nr.
[
Fall
September
"
weißes
Rauschgiftpulver
"
unerlaubt
besessen
Anklagevorwurf
Nr.
[
Fall
ca.
Oktober
Auftrag
gesondert
verfolgten
Mittäter
unerlaubt
zwischen
schisch
eingeführt
haben
Anklagevorwurf
Nr.
[
Fall
.
Staatsanwaltschaft
wendet
Revision
nur
Freisprüche
Fällen
3
.
rügt
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
.
Rechtsmittel
Generalbundesanwalt
vertreten
wird
hat
Erfolg
.
1
.
Verfahrensbeschwerden
Ablehnung
Beweisantrags
Einholung
"
ethnologisch/kulturanthropologischen
"
Aussageverhalten
Belastungszeugen
;
Verwertung
eigenen
Verfahren
gemachten
Angaben
Zeugen
sind
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
2
.
September
genannten
Gründen
jedenfalls
unbegründet
so
dass
dahinstehen
kann
bereits
unzulässig
erhoben
sind
Beweisantrag
15
.
Februar
Anlage
vollständig
noch
Schreiben
Instituts
Forensische
Ethnologie
1
.
April
Urteile
Amtsgerichts
Landgerichts
mitgeteilt
werden
.
2
.
Auch
Sachrügen
Beweiswürdigung
Landgerichts
beanstandet
wird
.
Revisionsbegründung
haben
Erfolg
.
vorbestrafte
Angeklagte
bestreitet
Last
gelegten
Taten
begangen
haben
.
Feststellungen
Landgerichts
beruhen
Anklagevorwürfe
allein
Angaben
Zeugen
S.
Einfuhr
Haschisch
Ecstasytabletten
September
Fall
beteiligt
war
auch
verurteilt
wurde
Wissen
Fall
angeblichen
Mittäter
Angeklagten
haben
will
allerdings
bestritten
hat
.
Landgericht
glaubt
Angaben
Zeugen
S.
auszuschließen
sei
S.
Fall
Angeklagten
Unrecht
belastet
habe
Vergünstigung
§
erhalten
Tatschilderung
Zeugen
nur
geringe
Konstanz
erhebliche
Widersprüche
aufweise
Zeuge
anderen
Taten
nachweislich
Teilbereichen
wahrheit
gesagt
Nebengeschehen
wechselnde
Angaben
gemacht
habe
.
Fall
hält
Strafkammer
Aussage
Zeugen
S.
Verurteilung
Angeklagten
ausreichend
Zeuge
selbst
eingeräumt
habe
angebliche
Mittäter
möglicherweise
Tat
nur
geprahlt
"
habe
.
Landgericht
hat
überzeugen
können
Tat
tatsächlich
begangen
wurde
.
Beweiswürdigung
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Beweiswürdigung
ist
grundsätzlich
Sache
Tatrichters
.
Revisionsgericht
kann
Grund
Sachrüge
nur
prüfen
Tatrichter
hierbei
Rechtsfehler
unterlaufen
sind
.
.
;
vgl.
nur
§
Beweiswürdigung
Überzeugungsbildung
.
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
Einzelnen
ausgeführt
hat
enthält
Urteil
Angeklagten
begünstigenden
Rechtsfehler
.
Insbesondere
hat
Landgericht
Glaubwürdigkeitsbeurteilung
Zeugen
S.
Recht
erwogen
Angeklagten
möglicherweise
Unrecht
belastende
Angaben
nur
Strafmilderung
§
"
verdienen
"
wollte
vgl.
BGHSt
168
;
NStZ-RR
;
.
Strafkammer
wesentlichen
Angeklagten
entlastenden
Umstände
bedacht
hat
Fall
hier
Aussage
Aussage
steht
besonders
strenge
Anforderungen
Verurteilung
führende
Beweiswürdigung
stellen
sind
.
.
;
vgl.
nur
§
Beweiswürdigung
14
15
ist
freisprechende
Entscheidung
Landgerichts
Revisionsgericht
Rechtsgründen
hinzunehmen
auch
andere
Würdigung
möglich
gewesen
wäre
.
Beschwerdeführerin
Revisionsbegründung
eigene
Beweiswürdigung
vornimmt
kann
Revisionsverfahren
gehört
werden
.
Kuckein
Sost-Scheible