NAMEN 22 . Dezember Strafsache Verdachts unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 22 . Dezember teilgenommen haben : Vorsitzende Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Richterinnen Bundesgerichtshof Sost-Scheible beisitzende Richter Staatsanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Verteidiger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revision Staatsanwaltschaft Urteil Landgerichts 15 . Februar wird verworfen . 2 . Kosten Rechtsmittels Angeklagten Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen hat Staatskasse tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten tatsächlichen Gründen Vorwürfen freigesprochen ca. Anfang September Mittätern Haschisch Ecstasytabletten unerlaubt eingeführt Anklagevorwurf Nr. [ Fall September " weißes Rauschgiftpulver " unerlaubt besessen Anklagevorwurf Nr. [ Fall ca. Oktober Auftrag gesondert verfolgten Mittäter unerlaubt zwischen schisch eingeführt haben Anklagevorwurf Nr. [ Fall . Staatsanwaltschaft wendet Revision nur Freisprüche Fällen 3 . rügt Verletzung formellen materiellen Rechts . Rechtsmittel Generalbundesanwalt vertreten wird hat Erfolg . 1 . Verfahrensbeschwerden Ablehnung Beweisantrags Einholung " ethnologisch/kulturanthropologischen " Aussageverhalten Belastungszeugen ; Verwertung eigenen Verfahren gemachten Angaben Zeugen sind Antragsschrift Generalbundesanwalts 2 . September genannten Gründen jedenfalls unbegründet so dass dahinstehen kann bereits unzulässig erhoben sind Beweisantrag 15 . Februar Anlage vollständig noch Schreiben Instituts Forensische Ethnologie 1 . April Urteile Amtsgerichts Landgerichts mitgeteilt werden . 2 . Auch Sachrügen Beweiswürdigung Landgerichts beanstandet wird . Revisionsbegründung haben Erfolg . vorbestrafte Angeklagte bestreitet Last gelegten Taten begangen haben . Feststellungen Landgerichts beruhen Anklagevorwürfe allein Angaben Zeugen S. Einfuhr Haschisch Ecstasytabletten September Fall beteiligt war auch verurteilt wurde Wissen Fall angeblichen Mittäter Angeklagten haben will allerdings bestritten hat . Landgericht glaubt Angaben Zeugen S. auszuschließen sei S. Fall Angeklagten Unrecht belastet habe Vergünstigung § erhalten Tatschilderung Zeugen nur geringe Konstanz erhebliche Widersprüche aufweise Zeuge anderen Taten nachweislich Teilbereichen wahrheit gesagt Nebengeschehen wechselnde Angaben gemacht habe . Fall hält Strafkammer Aussage Zeugen S. Verurteilung Angeklagten ausreichend Zeuge selbst eingeräumt habe angebliche Mittäter möglicherweise Tat nur geprahlt " habe . Landgericht hat überzeugen können Tat tatsächlich begangen wurde . Beweiswürdigung hält rechtlicher Nachprüfung stand . Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache Tatrichters . Revisionsgericht kann Grund Sachrüge nur prüfen Tatrichter hierbei Rechtsfehler unterlaufen sind . . ; vgl. nur § Beweiswürdigung Überzeugungsbildung . Generalbundesanwalt Antragsschrift Einzelnen ausgeführt hat enthält Urteil Angeklagten begünstigenden Rechtsfehler . Insbesondere hat Landgericht Glaubwürdigkeitsbeurteilung Zeugen S. Recht erwogen Angeklagten möglicherweise Unrecht belastende Angaben nur Strafmilderung § " verdienen " wollte vgl. BGHSt 168 ; NStZ-RR ; . Strafkammer wesentlichen Angeklagten entlastenden Umstände bedacht hat Fall hier Aussage Aussage steht besonders strenge Anforderungen Verurteilung führende Beweiswürdigung stellen sind . . ; vgl. nur § Beweiswürdigung 14 15 ist freisprechende Entscheidung Landgerichts Revisionsgericht Rechtsgründen hinzunehmen auch andere Würdigung möglich gewesen wäre . Beschwerdeführerin Revisionsbegründung eigene Beweiswürdigung vornimmt kann Revisionsverfahren gehört werden . Kuckein Sost-Scheible