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76 lines
553 B

BESCHLUSS
15
.
September
Strafsache
Mordes
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
15
.
September
beschlossen
:
Nebenkläger
hat
Kosten
Revision
tragen
.
Gründe
:
Nebenkläger
hat
Revision
Urteil
Landgerichts
3
.
September
Schriftsatz
18
Juli
Revisionsgericht
zurückgenommen
.
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
§
Abs.
Satz
.
Revision
Angeklagten
erfolglos
geblieben
ist
findet
gegenseitige
Überbürdung
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Nebenklägers
vgl.
Abs.
Satz
Auslagenerstattung
;
Meyer-Goßner
48
.
Aufl
.
Rdn
.
m.w
.
.
Kuckein
Sost-Scheible