BESCHLUSS 15 . September Strafsache Mordes u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 15 . September beschlossen : Nebenkläger hat Kosten Revision tragen . Gründe : Nebenkläger hat Revision Urteil Landgerichts 3 . September Schriftsatz 18 Juli Revisionsgericht zurückgenommen . hat Kosten Rechtsmittels tragen § Abs. Satz . Revision Angeklagten erfolglos geblieben ist findet gegenseitige Überbürdung notwendigen Auslagen Angeklagten Nebenklägers vgl. Abs. Satz Auslagenerstattung ; Meyer-Goßner 48 . Aufl . Rdn . m.w . . Kuckein Sost-Scheible