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93 lines
866 B

BESCHLUSS
12
.
September
Strafsache
alias
:
gefährlicher
Körperverletzung
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
12
.
September
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
Januar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Jedoch
wird
Urteilsformel
ergänzt
Übrigen
Entscheidung
Adhäsionsantrag
abgesehen
wird
.
sofortige
Beschwerde
Kostenentscheidung
vorbezeichneten
Urteils
wird
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
verworfen
.
ECLI
:
:
BGH:2018:120918B4STR210.18.0
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
insoweit
Adhäsionsverfahren
entstandenen
besonderen
Kosten
Adhäsionskläger
erwachsenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Sost-Scheible
Franke
Quentin
Bender
Feilcke