You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

160 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
15
.
Juni
Strafsache
Brandstiftung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
15
.
Juni
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
.
Landgerichts
12
November
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
Jahr
Monate
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
vollziehen
sind
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
;
trägt
auch
Nebenkläger
Adhäsionskläger
entstandenen
notwendigen
Auslagen
insoweit
entstandenen
besonderen
Kosten
.
Gründe
:
1
.
Senat
hat
Dauer
Vorwegvollzugs
Teils
Angeklagten
.
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
zutreffenden
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
28
.
April
Jahr
Monate
abgeändert
.
2
.
Anordnung
Unterbringung
Angeklagten
Sicherungsverwahrung
§
Abs.
StGB
bemisst
Zeit
Taten
Jahren
geltenden
Recht
Art
.
Abs.
§
Abs.
StGB
.
auch
formellen
Voraussetzungen
hier
mildere
Recht
ist
.
Anordnung
Sicherungsverwahrung
ist
auch
Grundlage
Entscheidung
Bundesverfassungsgerichts
4
.
Mai
u.a.
beanstanden
.
Ausführungen
Strafkammer
Hang
Gefährlichkeitsprognose
belegen
insbesondere
Landgericht
zutreffend
jedenfalls
aber
rechtsfehlerfrei
ausgegangen
ist
Angeklagten
Gefahr
weiterer
schwerer
Gewalttaten
ausgeht
vgl.
BVerfG
aaO
.
.
Roggenbuck
Franke
Quentin