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381 lines
3.0 KiB

BESCHLUSS
6
.
Juni
Strafsache
Einschleusens
Ausländern
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
6
.
Juni
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
S.
wird
Urteil
Landgerichts
12
.
Dezember
betrifft
Feststellungen
aufgehoben
Fall
Urteilsgründe
Ausspruch
Gesamtstrafe
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
S.
sens
Ausländern
Fällen
Hehlerei
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
rügt
Angeklagte
Verletzung
materiellen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
.
Übrigen
ist
offensichtlich
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Verurteilung
Hehlerei
gemäß
§
Abs.
StGB
Fall
Urteilsgründe
wird
Feststellungen
getragen
.
fasste
Angeklagte
hochwertiges
Kraftfahrzeug
anzumieten
anschließend
Vorlage
gefälschter
Papiere
eigene
Rechnung
verkaufen
.
Vermieter
wollte
Angeklagte
anschließend
bewusst
wahrheitswidrig
behaupten
Fahrzeug
gestohlen
wurde
.
Plan
vermochte
Angeklagte
gesondert
verfolgten
gewinnen
Autovermietung
gemeinsamen
Tatplan
Pkw
anmietete
Anzahlung
Mietzins
leistete
.
nahm
Fahrzeug
übergab
Verlassen
Geländes
Autovermietung
Parallelstraße
wartenden
Angeklagten
.
Angeklagte
verbrachte
Fahrzeug
sogleich
zusammen
anderweitig
verfolgten
verkaufte
dort
unbekannten
Abnehmer
.
Teil
Erlöses
behielt
.
zeigte
Folge
Polizei
Diebstahl
Fahrzeugs
.
Zuvor
hatte
Angeklagte
telefonisch
erklärt
Angaben
machen
sollte
Anzeige
auch
glaubhaft
akzeptiert
werde
.
Hehlerei
begeht
zuvor
Tat
anderen
geschaffenen
rechtswidrigen
Vermögenszustand
aufrechterhält
Vortäter
§
Abs.
StGB
genannten
Begehungsformen
einverständlich
zusammenwirkt
.
können
Täter
Mittäter
Vortat
wohl
aber
Anstifter
Gehilfe
Vortäters
zugleich
Hehler
sein
Beschluss
20
.
Dezember
BGHSt
137
;
Beschluss
10
.
Oktober
StR
BGHSt
50
52
;
59
.
Aufl
.
.
31
;
Stree/Hecker
28
.
Aufl
.
.
.
Landgericht
hat
geprüft
Angeklagte
Mittäter
anderweitig
verfolgten
begangenen
Betrugs
§
Abs.
StGB
Nachteil
Autovermietung
gewesen
ist
Feststellungen
gemeinsamer
Tatplan
Aufenthalt
Angeklagten
Tatzeit
Tatortnähe
sofortige
Übernahme
Fahrzeugs
nahe
liegt
.
Fall
käme
Bestrafung
Hehlerei
mehr
Betracht
.
2
.
Wertung
Landgerichts
Angeklagte
habe
Hehlerei
unerhebliche
Geldbeträge
erwirtschaftet
ist
rechtsfehlerfrei
belegt
.
§
Abs.
Satz
sind
Urteilsgründen
Umstände
anzuführen
Zumessung
Strafe
Gericht
bestimmend
waren
.
Darstellung
maßgeblichen
Tatsachen
Bewertung
muss
so
angelegt
sein
Revisionsgericht
rechtliche
Nachprüfung
möglich
wird
Urteil
30
November
BGHSt
.
fehlt
.
Landgericht
hat
Feststellungen
Angeklagten
erzielten
Kaufpreis
entfallenden
Anteil
getroffen
.
kann
nachvollzogen
werden
Bewertung
erzielten
Vermögensvorteils
tragfähige
Grundlage
gibt
.
3
.
Aufhebung
Verurteilung
Fall
Urteilsgründe
dort
verhängten
Einzelstrafe
verliert
auch
Gesamtstrafe
Grundlage
.
Roggenbuck
Franke
Quentin