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202 lines
1.8 KiB

BESCHLUSS
29
.
April
Strafsache
Raubes
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
29
.
April
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Verfahren
gemäß
§
Fall
.
Urteilsgründe
Vorwurf
gefährlichen
Körperverletzung
Tateinheit
Diebstahl
beschränkt
Urteil
Landgerichts
21
November
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Raubes
gefährlichen
Körperverletzung
Tateinheit
Diebstahl
schuldig
ist
Aussprüchen
Fall
.
Urteilsgründe
verhängte
Einzelstrafe
Gesamtstrafe
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Raubes
gefährlichen
Körperverletzung
Tateinheit
Diebstahl
versuchter
räuberischer
Erpressung
schuldig
gesprochen
.
hat
Auflösung
Gesamtfreiheitsstrafe
früheren
Verurteilung
Einbeziehung
dort
verhängten
Einzelstrafen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
rügt
Angeklagte
Verletzung
sachlichen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Landgericht
Angeklagten
Fall
.
Urteilsgründe
auch
versuchter
räuberischer
Erpressung
verurteilt
hat
wird
Strafverfolgung
Antrag
Generalbundesanwalts
Gründen
Antragsschrift
Vorwurf
gefährlichen
Körperverletzung
Tateinheit
Diebstahl
beschränkt
Schuldspruch
entsprechend
geändert
.
Änderung
Schuldspruchs
zieht
Aufhebung
Fall
.
verhängten
Einzelfreiheitsstrafe
Gesamtstrafe
.
insoweit
zugrunde
liegenden
Landgericht
rechtsfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
können
bestehen
bleiben
.
Ergänzende
Feststellungen
Widerspruch
stehen
sind
möglich
.
Frau
Dr.
befindet
Urlaub
ist
verhindert
unterschreiben
Kuckein