BESCHLUSS 29 . April Strafsache Raubes 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 29 . April gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Verfahren gemäß § Fall . Urteilsgründe Vorwurf gefährlichen Körperverletzung Tateinheit Diebstahl beschränkt Urteil Landgerichts 21 November Schuldspruch geändert Angeklagte Raubes gefährlichen Körperverletzung Tateinheit Diebstahl schuldig ist Aussprüchen Fall . Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe Gesamtstrafe aufgehoben . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weiter gehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Raubes gefährlichen Körperverletzung Tateinheit Diebstahl versuchter räuberischer Erpressung schuldig gesprochen . hat Auflösung Gesamtfreiheitsstrafe früheren Verurteilung Einbeziehung dort verhängten Einzelstrafen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Revision rügt Angeklagte Verletzung sachlichen Rechts . Rechtsmittel hat Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . Landgericht Angeklagten Fall . Urteilsgründe auch versuchter räuberischer Erpressung verurteilt hat wird Strafverfolgung Antrag Generalbundesanwalts Gründen Antragsschrift Vorwurf gefährlichen Körperverletzung Tateinheit Diebstahl beschränkt Schuldspruch entsprechend geändert . Änderung Schuldspruchs zieht Aufhebung Fall . verhängten Einzelfreiheitsstrafe Gesamtstrafe . insoweit zugrunde liegenden Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen können bestehen bleiben . Ergänzende Feststellungen Widerspruch stehen sind möglich . Frau Dr. befindet Urlaub ist verhindert unterschreiben Kuckein