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110 lines
917 B

BESCHLUSS
3
.
Juni
Strafsache
versuchten
Mordes
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Ziff
.
Antrag
Anhörung
Beschwerdeführers
3
.
Juni
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
30
.
Oktober
Adhäsionsausspruch
ergänzt
folgt
neu
gefasst
:
wird
festgestellt
Angeklagte
Adhäsionskläger
zukünftig
noch
entstehenden
materiellen
immateriellen
Schaden
11
.
Januar
Uhr
straße
B.
begangenen
lichen
Körperverletzung
ersetzen
hat
dahingehende
Ansprüche
Sozialversicherungsträger
sonstige
Versicherer
übergegangen
sind
vgl.
15
.
Juni
.
2
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
Adhäsionsverfahren
entstandenen
besonderen
Kosten
Adhäsionskläger
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Sost-Scheible
Bender
Franke
Quentin